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<< "E-Invoicing-Kongress" am 14.06.2016 in Frankfurt am Main>>

Der elektronische Rechnungsaustausch (E-Invoice) wird aktuell von Seiten der EU gefordert. Er beinhaltet u.a. die automatisierte Zustellung der elektronischen Rechnungen und deren Verarbeitung in ERP-Systemen. Primäres Ziel ist die Reduktion von Kosten- und Zeitaufwänden im Rechnungsverarbeitungsprozess.

Folgende Fragen werden beantwortet:

Was bedeutet die EU-Richtlinie für Ihr Unternehmen, Ihre Geschäftspartner, Ihre Geschäftsprozesse und Ihre IT?

Welche Potentiale stecken im E-Invoicing?

Welche Voraussetzungen müssen hierfür überhaupt geschaffen werden?

www.e-invoicing-kongress.de

<< Roadshow "Elektronische Rechnung" gastiert in Karlsruhe>>

Rund 32 Milliarden Rechnungen pro Jahr werden in Deutschland ausgetauscht. Der Anteil elektronischer Rechnungen beträgt zur Zeit lediglich 18 Prozent. Dabei liegen die Einspareffekte, die sich durch den Versand elektronischer Rechnungen ergeben, auf der Hand: So spart die eRechnung Porto und Papier und ermöglicht die problemlose Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten.

Höchste Zeit also für Wirtschaft und Verwaltung, auf den Zug der elektronischen Rechnungsstellung aufzuspringen. Dies gilt umso mehr, als inzwischen mit dem frei zugänglichen ZUGFeRD-Format 1.0 ein einfaches und einheitliches Format für den Austausch von elektronischen Rechnungen zur Verfügung steht. Das Format soll den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung helfen, Rechnungsprozesse wesentlich schneller, kostensparender und komfortabler zu gestalten.

Die Veranstaltung wird gemeinsam von der IHK Karlsruhe, dem Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und der AWV – Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. durchgeführt.


<< Vorträge zur FeRD-Konferenz "E-Rechnung leicht gemacht – Vollgas voraus mit ZUGFeRD"FeRD-Tagung am 11. September 2014 im BMWi stieß bei allen Teilnehmern auf äußerst positives Echo>>

Im Rahmen der 1. FeRD-Konferenz "E-Rechnung leicht gemacht – Vollgas voraus mit ZUGFeRD", die am 11. September 2014 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin stattfand, konnten die Teilnehmer von den praktischen Erfahrungen führender Experten lernen und sich ein Bild von den Potenzialen der elektronischen Rechnung und des ZUGFeRD-Formats für Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland und Europa machen.


Hier die Vorträge der Referenten:

Begrüßung und Eröffnung
Dr. Sabine Hepperle, Eröffnungsrede zur 1. FeRD-Konferenz

Die E-Rechnung in Wirtschaft und Verwaltung 
Stefan Engel-Flechsig, Rechtsanwalt und Leiter Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)

Das ZUGFeRD-Datenformat 1.0
Andreas Pelekies, GS1 Germany, FeRD 

Die PDF / A-3-Seite von ZUGFeRD
Dr. Bernd Wild, intarsys GmbH, FeRD 

Steuerrechtliche Aspekte der E-Rechnung
Stefan Groß, Steuerberater / BITKOM ECM

Die E-Rechnung aus Sicht der IT-Industrie
Jürgen Biffar, Mitglied des Hauptvorstands BITKOM e.V.

Die E-Rechnung: Chancen und Potenziale für KMU
Werner Brinkkötter, Vice Head Bookkeeping, August Storck KG

Die E-Rechnung als Meilenstein für die öffentliche Verwaltung 
Martina Bock, Abteilungspräsidentin Bundesverwaltungsamt BVA

EU initiatives to promote eInvoicing in Europe – status and outlook, European Commission
Bartosz Dworak, Policy Officer – e-procurement and economic analysis, EU-Commission

Die E-Rechnung in Frankreich 
Natascha Rossner, Forum eRechnung Frankreich

<< 1. FeRD-Konferenz 2014 in Berlin - Der FeRD-Networking-Abend findet am 10. September in der Bundesdruckerei, die 1. FeRD-Konferenz am 11. September 2014 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt >>

Das Thema der Konferenz lautet: E-Rechnungen leicht gemacht - Vollgas voraus!

Es könnte dem deutschen Mittelstand zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen: das Kürzel ZUGFeRD. Dahinter verbirgt sich ein neues Datenverarbeitungssystem. Die Entwickler sind optimistisch – doch noch nutzen es nur wenige Unternehmen.

Jedes Jahr werden in Deutschland 32 Milliarden Rechnungen verschickt und bearbeitet. Nur die wenigsten davon auf elektronischem Wege, so dass Unternehmen und Verwaltung auf diese Weise 220.000 Tonnen Papier verbrauchen. Geht es nach dem Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), einem Zusammenschluss von Bundesministerien, Verbänden und Wirtschaft, soll sich das jetzt ändern.

Hintergrund ist jedoch nicht allein der Umweltschutz. Vielmehr soll der deutsche Mittelstand entlastet und wettbewerbsfähiger werden. Wie das nur mit elektronischen Rechnungen gehen soll? Das Forum entwickelte dazu den Datenformat-Standard ZUGFeRD. Das Kürzel ZUG steht für Zentrale User Guideline.

<<9.08.2014 Warum Sie die Digitalisierung nicht verschlafen sollten>>

Die Bedeutung der fortschreitenden Digitalisierung bestreiten sie gar nicht. Doch darauf vorbereitet sind die wenigsten Mittelständler. Sie verpassen damit die Chance, ihre Prozesse durchgängig zu optimieren. Gerade der deutsche Mittelstand kann auf diese Transformation nicht verzichten.

Von einer Umwälzung ist die Rede, von einer neuen industriellen Revolution. Die Digitalisierung ist unvermeidbar. Dass sie kein Selbstzweck und kein reines IT-Projekt ist, haben die meisten Firmen aber noch nicht erkannt, ergab eine Mittelstandsstudie von Deloitte. Konkrete Ziele und Maßnahmen schieben die befragten Unternehmenschefs fleißig vor sich her. Dabei gibt es sechs einleuchtende Gründe, weshalb Mittelständler bestehende Prozesse besser heute als morgen digitalisieren und optimieren sollten... (Zitat FOCUS online Money)

<< 31. Juli 112 Milliarden Euro Einsparpotenzial durch digitale Rechnungen2014 >>

Es könnte dem deutschen Mittelstand zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen: das Kürzel ZUGFeRD. Dahinter verbirgt sich ein neues Datenverarbeitungssystem. Die Entwickler sind optimistisch – doch noch nutzen es nur wenige Unternehmen.

Jedes Jahr werden in Deutschland 32 Milliarden Rechnungen verschickt und bearbeitet. Nur die wenigsten davon auf elektronischem Wege, so dass Unternehmen und Verwaltung auf diese Weise 220.000 Tonnen Papier verbrauchen. Geht es nach dem Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), einem Zusammenschluss von Bundesministerien, Verbänden und Wirtschaft, soll sich das jetzt ändern.

Hintergrund ist jedoch nicht allein der Umweltschutz. Vielmehr soll der deutsche Mittelstand entlastet und wettbewerbsfähiger werden. Wie das nur mit elektronischen Rechnungen gehen soll? Das Forum entwickelte dazu den Datenformat-Standard ZUGFeRD. Das Kürzel ZUG steht für Zentrale User Guideline.

Mit dem System, das auf dem verbreiteten Format PDF basiert, lassen sich Rechnungen automatisch bearbeiten. Anders als die großen Konzerne nutzen diese noch keine Systeme zur automatischen Rechnungs-Verarbeitung.

Durch ZUGFeRD sinke der Zeitaufwand um 58 Prozent, heißt es in einer Präsentation von FeRD. „Dank geringerer Arbeitsplatzkosten, Ausgaben für IT sowie Personalkosten würden die Unternehmen 70 bis 80 Prozent im Vergleich zur manuellen Bearbeitung sparen“ sagt Jürgen Biffar, Mitglied des Hauptvorstands des IT-Branchenverbands Bitkom. Zudem gingen Zahlungen aus Rechnungen an Kunden gut fünf Tage früher ein und die Aufbewahrung in Ordnern und Regalen falle weg.

Und wie viel können die KMU in absoluten Zahlen sparen? „Durch das neue System ist für deutsche Unternehmen ein jährlicher Produktivitätsfortschritt von über 50 Milliarden Euro möglich“, sagt Biffar. Friedrich Wilhelm Haug, Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), ist noch optimistischer: „Auch bei konservativen Schätzungen können die Unternehmen im Jahr 112 Milliarden Euro sparen.“

ZUFeRD ist nun allen Unternehmen öffentlich zugänglich. Durch das einheitliche Format müssen sich die Nutzer nicht verständigen, bevor sie Daten austauschen. „Aktuell nutzen über 50 Unternehmen das System“, sagt Stefan Engel-Flechsig, Leiter von FeRD. Noch eine überschaubare Zahl. Und auch das Papier wird nicht ganz verschwinden. „Ein Rest wird bleiben“, sagt Sabine Hepperle, Abteilungsleiterin Mittelstandspolitik im BMWi. „Auch wenn es nur Taxi-Quittungen oder Hotel-Rechnungen sind.“ (Zitat FOCUS online Money)

<< 27. Februar 2007: IFAC gibt Unterstützung für den IFRS für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) >>

Das Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des internationalen Verbands der Wirtschaftsprüfer (Board of the International Federation of Accountants, IFAC) hat in der Sitzung, die letzte Woche in New York stattgefunden hat, entschieden, den International Accounting Stan-dards Board (IASB) bei Einholung von Feedback zum vorgeschlagenen International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unter-nehmen (KMU) durch praktische Tests sowie andere Mittel zu unterstützen. 

<< 25. Februar 2007: IASB wünscht sich Stellungnahmen zum KMU-Standardentwurf >>

Der IASB hat einen Standardentwurf eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittel-große Unternehmen (KMU-IFRS) veröffentlicht. Der Entwurf stellt einen vereinfachten und unabhängigen Satz von Rechnungslegungsprinzipien für KMU dar. Verglichen mit den vollständigen IFRS wurde der Umfang der Veröffentlichung um 85% reduziert. Der KMU-IFRS basiert auf den vollständigen IFRS, die für öffentliche Kapitalmärkte entwickelt wurden. Modifikationen wurden bezüglich der Erfordernisse von Nutzern und unter Kosten-Nutzen Abwägungen vorgenommen. Der KMU-IFRS ermöglicht Investoren, Kreditgebern sowie anderen die Finanz- und Ertragslage und Zahlungsströme von KMUs zu vergleichen, während gleichzeitig die Kosten der Aufstellung eines Abschlusses für KMU reduziert werden   

Definition eines KMU  

Der IFRS für KMU ist zur Anwendung bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen vorgesehen, die keiner öffentliche Rechenschaftspflicht unterliegen. Ein Unternehmen hat eine öffentliche Rechenschaftspflicht (und hierfür hat es die vollwertigen IFRS anzuwenden), wenn:

- es Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einen öffentlichen Markt emittiert hat; oder

- es Vermögenswerte in der Eigenschaft eines Treuhänders für eine große Gruppe Außenstehender hält, wie z.B. eine Bank, ein Versicherungsunternehmen, ein Börsenmakler, ein Pensionsfond, Investmentfond oder eine Investmentbank
 
Unabhängiges und eigenständiges Dokument 

Der IFRS für KMU wurde vom Board als unabhängiges und eigenständiges Dokument für Unternehmen entwickelt, die ungefähr 50 Arbeitnehmer haben. Der IASB hat keinen quantifizierten „Größen-Test“ angegeben, jedoch können die nationalen Gesetzgeber, die den IFRS für KMU anwenden, einen „Größentest“ vornehmen. Es gibt keinen verpflichtenden Rückgriff auf die vollwertigen IFRS. 

Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen 

Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nicht berechtigt, den IFRS für KMU anzuwenden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, ob klein oder groß, haben sich dafür entschieden, Kapital von externen Investoren aufzunehmen, die nicht geschäftsführend tätig sind und nicht darüber verfügen können, Informationen in eigenem Interesse anzufordern.

Konzept und Grundsatz der vollständigen IFRS als Grundlagen 

Der Entwurf der KMU-IFRS wurde durch das Herausziehen von grundlegenden Konzepten aus dem IASB-Rahmenkonzept zur Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen sowie den Grundsätzen und verwandten maßgeblichen Leitlinien entwickelt, unter der Vornahme von angemessenen Modifikationen entsprechend den Erfordernissen aus Sicht der Nutzer und unter Kosten-Nutzen Abwägungen.

Modifikationen der IFRS 

Die Modifikationen wurden in drei weit gefassten Arten, basierend auf den Erfordernissen der Nutzer der IFRS-Abschlüsse sowie Kosten-Nutzen Gesichtspunkten, vorgenommen: 

1. Gestrichene Sachverhalte. IFRS-Sachverhalte, die nicht relevant für ein typisches KMU sind, wurden nicht berücksichtigt. Querverweise zu den vollwertigen IFRS wurden bei Bedarf hinzugefügt. Diese umfassen:
 
- Allgemeine an die Preislage angeglichene Berichter-stattung in einer hyperinflationären Umgebung

- Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (die rechnerischen Einzelheiten sind in IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung wiedergegeben)

- Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bei Vermögenswerten der Landwirtschaft (Verweis auf IAS 41 Landwirtschaft, allerdings wird im Entwurf vorgeschlagen, die erfolgswirksame Verwendung des beizulegenden Zeitwerts für in der Landwirtschaft tätige KMU zu reduzieren)

- Rohstoffgewinnungsindustrie (Verweis auf IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen)

- Zwischenberichterstattung (Verweis auf IAS 34 Zwischenberichterstattung)

- Bilanzierung von Finanzierungsleasingverträgen durch den Leasinggeber (Finanzierungsleasinggeber sind wahrscheinlich Finanzinstitute, für die eine Anwendung des KMU-IFRS sowieso nicht in Frage käme)

- Erzielbarer Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes (KMU würden eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes mit geringerer Häufigkeit vornehmen verglichen mit den Vorschriften des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Ist ein solcher Wertminderungstest vorgeschrieben, wird allerdings auf die Bewertungs-richtlinien des IAS 38 verwiesen)

- Ergebnis je Aktie und Segmentberichterstattung sind nicht für KMU vorgeschrieben und Versicherungsverträge (Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt den KMU-IFRS anzuwenden)

2. Nur einfachstes Wahlrecht steht zur Verfügung.

An den Stellen, an denen die vollwertigen IFRS Bilanzierungswahlrechte vorsehen, enthalten die IFRS für KMU nur das einfachere Wahlrecht. Einem KMU ist erlaubt, das andere Wahlrecht unter Angabe eines Querverweises zum relevanten IFRS anzuwenden. Diese sind: 
 
- Anschaffungskostenmodell für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist erlaubt, wenn auf IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien verwiesen wird)

- Anschaffungskosten- und Wertminderungsmodell für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Anwendung des Neubewertungsmodells ist mit Bezug auf IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte erlaubt)

- Aufwandswirksame Verrechnung von Fremdkapital-kosten (Aktivierung mit Verweis auf IAS 23 Fremd-kapitalkosten erlaubt)

- Indirekte Methode zur Berichterstattung von Zahlungs-strömen aus operativer Tätigkeit (Anwendung der direkten Methode mit Verweis auf IAS 7 Kapitalfluss-rechnung erlaubt)

- Eine Methode für alle Zuwendungen (ein KMU kann allerdings auch jegliche anderen Alternativen des IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden) 

Nationale Gesetzgeber können bei der Übernahme der IFRS für KMU darüber entscheiden, das Wahlrecht unter Angabe des Verweises zu den vollständigen IFRS nicht zuzulassen.  

3. Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen.

Nachfolgend einige Beispiele: 
 
- Finanzinstrumente:  

-- Zwei anstatt vier Kategorien von Finanzinstrumenten.

-- Verständliche und einfache Ausbuchungsprinzipien - bei einem anhaltenden Engagement bei übertragenen Vermögenswerten, entfällt eine Ausbuchung seitens des Übertragenden.

-- Stark vereinfachte Bilanzierung von Sicherungs-beziehungen

- Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes - ein Indikatorenansatz gegenüber vorgeschriebenen jährlichen Wertminderungskalkulationen

- Aufwandswirksame Erfassung aller Forschungs- und Entwicklungskosten (IAS 38 würde eine Aktivierung vorschreiben, nachdem die wirtschaftliche Nutzbarkeit überprüft wurde)

- Anschaffungskostenmethode für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures (eher als die Equity-Methode oder proportionale Konsolidierung)

- Geringere Verwendung des beizulegenden Zeitwerts für landwirtschaftliche Betriebe - - nur "wenn leicht ermittelbar, ohne unangemessene Kosten oder Mühen"

- Leistungsorientierte Pläne - eher ein prinzipienbasierter Ansatz als eine detaillierte Kalkulation und Abgrenzungs-regeln des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Der komplexe "Korridor Ansatz" wurde entfernt

- Anteilsbasierte Vergütung - Intrinsic-Value Methode.
Finanzierungsleasing - vereinfachte Bewertung der Rechte und Pflichten des Leasingnehmers

- Erstmalige Anwendung - weniger Daten zu vorangegangenen Perioden sind im Vergleich zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards anzupassen  

Weitere Schritte 
 
- Die Kommentierungsfrist zum Entwurf läuft am 1. Oktober 2007 aus

- Während der Entwurfsphase wird der Board Diskussionsrunden mit KMUs und kleinen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchführen, um die Vorschläge zu erörtern. Des Weiteren wird der Board Praxistests bezüglich der im Entwurf enthaltenen Vorschläge vornehmen

- Der endgültige Standard wird Mitte 2008 erwartet

- Der IFRS für KMU tritt dann in Kraft, wenn die einzelnen Gesetzgeber diesen übernehmen